Студопедия

Главная страница Случайная страница

Разделы сайта

АвтомобилиАстрономияБиологияГеографияДом и садДругие языкиДругоеИнформатикаИсторияКультураЛитератураЛогикаМатематикаМедицинаМеталлургияМеханикаОбразованиеОхрана трудаПедагогикаПолитикаПравоПсихологияРелигияРиторикаСоциологияСпортСтроительствоТехнологияТуризмФизикаФилософияФинансыХимияЧерчениеЭкологияЭкономикаЭлектроника






Rehabilitation Behinderter






 

Wer kö rperlich, geistig oder seelisch behindert ist oder wem eine Behinderung droht, hat — unabhä ngig von der Ursache der Behinderung — ein Recht auf die Hilfe, die notwendig ist, die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhü ten oder ihre Folgen zu mildern. Zustä ndig dafü r sind die Krankenversicherung, die Renten- und Unfallversicherung, die Arbeitsä mter und die Trä ger der Kriegsopferversorgung.

Alle medizinischen, pä dagogischen, beruflichen und sozialen Rehabilitationsbemü hungen sind darauf ausgerichtet, Behinderte in die Gemeinschaft insbesondere ins Arbeitsleben, zu integrieren. So gibt es beispielsweise 21 Berufsfö rderungswerke mit rund 12 000 Plä tzen zur Umschulung behinderter Erwachsener und 37 Berufsbildungswerke mit etwa 10 000 Plä tzen zur Erstausbildung jugendlicher Behinderter.


Darü ber hinaus gibt es fü r Schwerbehinderte einige Sonderregelungen zum Ausgleich der Nachteile. So genieß en sie einen verstä rkten Kü ndigungsschutz am Arbeitsplatz und ihnen steht ein Zusatzurlaub zu, sie erhalten unter Umstä nden Steuererleichterungen, Vergü nstigungen im Straß enverkehr oder unentgeltliche Befö rderung im ö ffentlichen Personennahverkehr.

Vermö gensbildung

 

Vermö genswirksame Leistungen der Arbeitgeber oder freiwillig vom Arbeitslohn angelegte Geldbeträ ge werden vom Staat durch eine Sparzulage gefö rdert, wenn das zu versteuernde Einkommen der Arbeitnehmer bestimmte Grenzen nicht ü bersteigt und das Geld in einer der staatlich gefö rderten Anlageformen festgelegt wird.

Auß erdem kö nnen Arbeitnehmer —- unabhä ngig vom Einkommen — beim Erwerb von Vermö gensbeteiligungen, die ihnen ihr Arbeitgeber verbilligt oder kostenlos ü berlä sst, eine Steuerbegü nstigung in Anspruch nehmen.

Diese Fö rderung soll Lohn- oder Gehaltsempfä ngern Hilfe und Anreiz bieten, langfristig Ersparnisse zu bilden oder sie zu Beteiligten und Miteigentü mern an Unternehmen zu machen.

Die Sparzulage beträ gt je nach Anlageform zehn Prozent des gesparten Geldes.

Unternehmensbeteiligungen sind steuerfrei, wenn der Vorteil durch die Verbilligung oder die unentgeltliche Ü berlassung nicht mehr als die Hä lfte des Beteiligungswerts ausmacht.

 

V. 10 Machen Sie eine Zusammenfassung des folgenden Textes auf Deutsch!

 






© 2023 :: MyLektsii.ru :: Мои Лекции
Все материалы представленные на сайте исключительно с целью ознакомления читателями и не преследуют коммерческих целей или нарушение авторских прав.
Копирование текстов разрешено только с указанием индексируемой ссылки на источник.