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Выучите лексику по теме раздела. beraten – советовать, консультировать






beraten – советовать, консультировать

die Praxis – практика

bedienen – обслуживать

Auskunft geben – предоставлять информацию

verschreiben – прописывать (лекарство)

herstellen – производить

die Ware – товар

pflegen – ухаживать

der Kunde – клиент, покупатель

die Produktion – производство, продукция

das Handwerk – ремесло

der Verkauf (Vertrieb) – сбыт

der ö ffentliche Dienst – общественное обслуживание (организация)

die Dienstleistung – услуга

erwerbstä tig – трудящийся

die Krankenversicherung – страхование на случай болезни

die Rentenversicherung – пенсионное страхование

die Altersversicherung – страхование по старости (на дожитие)

bezahlen – платить, оплачивать

der Job (die Arbeitsstelle, – работа (рабочее место)

der Arbeitsplatz)

ein fester Job – постоянная работа

der Lohn – зарплата

der Arbeitgeber – работодатель

der Arbeitnehmer – работник

die Leiharbeit – наемная работа

der Leiharbeiter – наемный работник, предоставляемый предприятием другому предприятию

der Vertrag – договор

verleihen – давать напрокат

die Leiharbeitsfirma – фирма, предоставляющая напрокат наемных работников

die Steuer – налог

pauschale Steuer – паушальный налог

die Arbeitskraft – рабочая сила

die Arbeitszeit – рабочее время

die Probezeit – испытательный срок

Sozialabgaben – расходы на социальное страхование

die Kü ndigung – уведомление об увольнении

(ordentliche und auß erordentliche) (в надлежащем порядке и в исключительном случае)

die Kü ndigungsfrist – срок для расторжения договора (увольнения с работы)

 

10.2 Прочитайте текст. Составьте сообщение на тему «Виды трудовых отношений в Германии»

Arbeitsverhä ltnisse

Wie viele Stunden und welchen Zeitraum arbeiten Mitarbeiter in Deutschland? Je nach Bedarf gibt es verschiedene Arbeitsverhä ltnisse. Dazu gehö ren:

Teilzeitarbeit

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern Anspruch auf Teilzeitarbeit. Voraussetzung: Das Arbeitsverhä ltnis besteht bereits lä nger als sechs Monate.

Befristete Arbeitsverhä ltnisse

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Arbeitsvertrag auch fü r eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden.

Zeitarbeitsverhä ltnis

Leiharbeitskrä fte werden ü ber Zeitarbeitsfirmen und/oder ü ber die Personal-Service-Agenturen (PSA) vermittelt. Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten fü r eine Firma, die sie an andere Firmen „ausleiht“. Man hat einen festen Job, aber die Arbeitsstelle ä ndert sich immer wieder. Fü r viele Firmen sind Leiharbeiter gut, weil sie die Arbeit bezahlen mü ssen, wenn sie sie wirklich brauchen. Wiele Menschen hoffen, dass sie durch diese Arbeit wieder einen festen Arbeitsplatz finden.

Telearbeit

Arbeitnehmer haben ihren Arbeitsplatz in der Regel entweder zu Hause oder beim Kunden. Mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnologien sind sie mit dem Unternehmen verbunden.

Vollzeitarbeitsverhä ltnis

Es handelt sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhä ltnis und beinhaltet die gesamte Arbeitszeit des Arbeitnehmers.

Minijobs (oder auch 400-Euro-Jobs)

Unternehmer, die Mitarbeiter benö tigen, aber keine vollen Stellen anbieten wollen oder kö nnen, haben die Mö glichkeit, begrenzte Beschä ftigungsverhä ltnisse anzubieten:

Der Arbeitnehmer (AN) erhä lt regelmä ß ig bis zu 400 Euro monatlich. Die wö chentliche Arbeitszeit ist durch das Arbeitszeitgesetz begrenzt.

Der AN zahlt keine Sozialabgaben. Er kann aber seinen Beitrag freiwillig aufstocken und so einen Rentenanspruch erwerben. Der AN ist ü ber die Berufsgenossenschaft unfallversichert.

Ü bt der AN mehrere Mini-Jobs aus und liegt das Gesamteinkommen zwischen 400, 01 und 800 Euro besteht Versicherungspflicht.

AN dü rfen neben ihrer hauptberuflichen sozialversicherungspflichtigen Tä tigkeit einen Minijob haben.

Kurzfristige Minijobs

Mini-Jobs bis zu zwei Monate oder 50 Arbeitstagen im Kalenderjahr sind nicht sozialversicherungspflichtig.

Bei Minijobs in privaten Haushalten sind die Sozialbeiträ ge geringer als bei den anderen Minijobs. Der private Haushalt zahlt eine AG-Pauschale von 12 Prozent, davon je 5 Prozent Renten- und Krankenversicherung und 2 Prozent Lohnsteuer.

Niedriglohn-Jobs

Sie betreffen AN, die 400, 01 bis 800 Euro monatlich verdienen.
Sozialabgaben: Der AG zahlt den regulä ren Sozialversicherungsbeitrag. Der AN zahlt einen steigenden Beitrag, und zwar Lohnsteuer, je nach Hö he des Lohns: 4 Prozent bei einem Verdienst von 400, 01 Euro - ca. 21 Prozent bei 800 Euro.

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Gesetze zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hier steht zum Beispiel, wie viel der Arbeitnehmer verdient, wie viele Stunden er wö chentlich arbeitet. Der junge Unternehmer ist als Arbeitgeber grundsä tzlich frei in seiner Entscheidung, mit wem und unter welchen Bedingungen er einen Arbeitsvertrag abschließ t. Das Arbeitsverhä ltnis muss im Rahmen der Gesetze sein.

Grundsä tzlich werden Arbeitsverträ ge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (s.u.) kann ein Arbeitsvertrag auch fü r eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden. Die Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages kann kalendermä ß ig bestimmt werden (z.B. zwei Wochen, bis zum 31. Mai) oder sich aus dem Zweck der Arbeitsleistung ergeben (z.B. bis zum Abschluss der Inventur). Das befristete Arbeitsverhä ltnis endet automatisch, ohne dass es einer Kü ndigung durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bedarf.

Kü ndigung

Es gibt im Arbeitsrecht ordentliche und auß erordentliche Kü ndigung. Die ordentliche Kü ndigung beendet das Arbeitsverhä ltnis fristgerecht, das heiß t mit Ablauf der Kü ndigungsfrist. Fü r die auß erordentliche Kü ndigung muß ein wichtiger Grund vorliegen. Die auß erordentliche Kü ndigung ist meistens fristlos. Wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel gestohlen hat oder sich mit Kollegen geprü gelt hat, dann kann der Arbeitgeber ihm fristlos kü ndigen. Aber auch sexuelle Belä stigung und auslä nderfeindliche Ä uß erungen kö nnen zur auß erordentlichen Kü ndigung fü hren.

Der Arbeitnehmer hat Grund fü r eine auß erordentliche Kü ndigung, wenn der Lohn ü ber lä ngere Zeit ausbleibt, die Kollegen mobben oder wenn er stä ndig Aufgaben erledigen muss, die nicht im Arbeitsvertrag stehen.

Fü r die ordentliche Kü ndigung gilt eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. In einzelnen Arbeitsverträ gen sind oft andere Kü ndigungsfristen vereinbart.

Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die tä gliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht ü berschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlä ngert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden tä glich nicht ü berschritten werden. Die normale Arbeitszeit in den meisten Betrieben in Deutschland ist zwischen 35 und 40 Stunden. Viele Menschen arbeiten weniger.

Pausen, Ruhezeiten

Nach mehr als 6 Stunden Arbeitszeit muss man eine Ruhepause von einer halben Stunde machen. Zwei Pausen von je einer Viertelstunde sind auch mö glich. In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern muss es einen Pausenraum geben.

Der Arbeitnehmer hat nach Beendigung der Arbeit Recht auf eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden – ohne Unterbrechung.

 






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