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Die Korrektur der Korrektur






Im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit hatte die alte Bundesregierung seit Jahren auf eine Trumpfkarte gesetzt: mehr Flexibilitä t auf dem Arbeitsmarkt. Die neue Regierung dreht nun das Rad der Zeit wieder zurü ck.

Eine der ersten Amtshandlungen der rot-grü nen Regierung war es, das «Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte» auf den Weg zu bringen. Seit dem 1. Januar 1999 gelten zum Beispiel folgende Ä nderungen:

•Entgeltfortzahlung: Erst im Jahr 1996 hatte sich Deutschland dazu durchgerungen, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einzuschrä nken und damit einen Schritt in Richtung internationaler Gepflogenheiten zu gehen. Wer nach dem 1. Oktober 1996 krank wurde, musste fü r die Dauer der Krankheit einen 20-prozentigen Lohnabschlag hinnehmen oder fü r je 5 Krankheitstage auf 1 Urlaubstag verzichten. Nun gilt wieder die 100-prozentige Lohnfortzahlung.

Kü ndigungsschutz: Der Schwellenwert, ab dem Betriebe den strengeren Vorschriften des Kü ndigungsschutzes unterliegen, wurde ebenfalls zum 1. Oktober 1996 von 5 auf 10 Mitarbeiter hochgesetzt. Dadurch hatten Kleinbetriebe zum Beispiel die Mö glichkeit, in Spitzenzeiten kurzfristig neue Mitarbeiter einzustellen — und diese in schlechten Zeiten auch schnell zu entlassen. Jetzt gilt wieder der alte Schwellenwert von 5 Mitarbeitern.

Doch was die neue Regierung da als soziale Sicherung verkauft, ist in Wahrheit eine schwer zu ü berwindende Hü rde fü r viele Arbeitslose. Ausgerechnet die kleinen Firmen mit bis zu 9 Mitarbeitern waren nä mlich zwischen 1996 und 1998 die einzigen, die ü berhaupt Beschä ftigung aufgebaut haben.

Nach dem neuen alten Gesetz werden sie sich kü nftig wohl jede Einstellung dreimal ü berlegen.


SozVersArbKorrektG: Bü rokratie statt Beschä ftigung

 

Nach dem «Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung

und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte» gelten ab

dem 1.1.1999 folgende Ä nderungen im...

 

 


V. 9 Machen Sie sich bitte mit den weiteren Sozialleistungen in Deutschland bekannt!

Charakterisieren Sie diese Sozialleistungen!

 

ARBEITSLOSENGELD — FÜ R WEN UND WIE VIEL?

 

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, der Arbeitsvermittlung zur Verfü gung steht, die Anwartschaftszeit erfü llt, sich beim Arbeitsamt persö nlich arbeitslos meldet und Arbeitslosengeld beantragt. Der Anspruch entsteht frü hestens mit dem Tag, an dem man sich arbeitslos gemeldet hat. Die Anspruchsdauer richtet sich nach dem zeitlichen Umfang der bisherigen Beschä ftigung und beträ gt mindestens 156 und hö chstens 312 Tage. Fü r Arbeitslose ab vollendetem 42. Lebensjahr erhö ht sich die Hö chstdauer fü r den Bezug je nach Beschä ftigungszeit stufenweise auf bis zu 32 Monate.


 

Die Hö he des Arbeitslosengelds richtet sich nach dem letzten Arbeitsverdienst. Es beträ gt fü r Arbeitnehmer ohne Kinder 60 Prozent, fü r Arbeitnehmer mit Kindern 67 Prozent des pauschalierten Nettoarbeitsverdienstes.

Voraussetzung fü r die Zahlung von Arbeitslosenhilfe ist, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgeschö pft ist. Zusä tzlich muss — im Gegensatz zum Arbeitslosengeld — Bedü rftigkeit vorliegen. Berechnungsgrundlage ist das Nettoarbeitsentgelt. Fü r Arbeitnehmer mit Kindern beträ gt die Arbeitslosenhilfe 57 Prozent, fü r Arbeitnehmer ohne Kinder 53 Prozent des Nettoarbeitsverdienstes.






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