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Krankenversicherung






 

Zur sozialen Sicherung gehö rt auch der Schutz der Gesundheit und die Hilfe im Krankheitsfall durch eine Krankenkasse. Auch sie wurde vor mehr als 100 Jahren in Deutschland eingefü hrt.

Die Kosten dafü r werden durch monatliche Beiträ ge aufgebracht. Je nach Krankenkasse liegen diese Beiträ ge zwischen 11, 5% und 13, 5% des Bruttoverdienstes. Sie werden je zur Hä lfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.

Nicht berufstä tige Ehefrauen, minderjä hrige Kinder sind beim Ehemann bzw. beim Vater oder der Mutter mitversichert. Arbeitslose genieß en gesetzlichen Versicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz umfasst ä rztliche und zahnä rztliche Behandlung, Arzneien, Krankenhausbehandlung, Vorsorgeunter­suchungen, Kuraufenthalte usw.

Beamte, Selbstä ndige und Arbeitnehmer mit erhö htem Einkom­men sind in der Regel privatversichert.


Unternehmen mit mindestens 450 Beschä ftigten kö nnen, wenn Arbeitnehmer und Behö rden zustimmen, sogenannte Betriebskranken­kassen einrichten. 1991 boten die Betriebskrankenkassen durchschnit­tlich 2, 3% niedrigere Beitragssä tze an als die gesetzlichen Kranken­kassen.

Aufgrund der finanziellen Vorteile fü r die Unternehmen und die Versicherten steigt die Anzahl der Anträ ge auf Einrichtung einer Betriebskrankenkasse.

Im Krankheitsfall erhä lt jeder versicherte Arbeitnehmer volle 6 Wochen seinen Lohn/sein Gehalt weiter. Danach zahlen die Krankenkassen 78 Wochen Krankengeld, etwa in der Hö he des Nettoverdienstes.

Im Krankheitsfall gibt der Kranke dem Arzt einen Krankenschein von seiner Krankenkasse. Diese rechnet dann direkt mit dem Arzt ab. Privatversicherte erhalten die Rechnung vom Arzt und rechnen direkt mit ihrer Versicherung ab.

Die Einnahmen der Krankenkassen durch die monatlichen Beiträ ge wurden in den letzten Jahren von den Ausgaben ü bertroffen.

Um Krankenversicherungskosten einzudä mmen, traf 1989 die gesetzliche Reform des Gesundheitswesens (die «Gesundheitsre­form») in Kraft, die 1989/90 um weitere Regelungen ergä nzt wurde. So mü ssen z.B. Rentner wieder Beiträ ge zur Krankenversicherung leisten. Die Beiträ ge fü r Medikamente sind erhö ht worden (Rezeptgebü hr), Kuraufenthalte sind nicht mehr kostenlos; die Kostenbeteiligung fü r Brillen, Zahnersatz und Krankenhausaufenthalt ist erhö ht worden. Derzeit werden Ü berlegungen fü r weitere Reformen angestellt.

Zum Krankenschutz gehö ren auch die Kuraufenthalte: Ein Versicherter kann mehrere Wochen in einem Kurort eine Krankheit auskurieren oder Krä fte sammeln, um nicht krank zu werden. Hiervon kann ein Arbeitnehmer alle 3 Jahre Gebrauch machen.

 

V. 5 Studieren Sie den Text und charakterisieren Sie das deutsche Krankenkassensystem!

 






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