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Altersversorgung






 

Die Rentenversicherung ist schon vor 100 Jahren eingefü hrt worden. Sie soll der arbeitenden Bevö lkerung auch im Alter einen angemessenen Lebensstandard sichern. Rund 30% aller Mittel fü r soziale Leistungen werden hierfü r (einschließ lich Invaliditä ts- und Hinterbliebenenversicherung) verwendet.


Das Finanzierungsprinzip der Rentenversicherung ist die Entrichtung von monatlichen Beiträ gen wä hrend der aktiven Arbeitszeit.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber ü bernehmen die monatlichen Beiträ ge zu gleichen Teilen.

Die Beiträ ge decken die Kosten nicht vö llig. Der Staat leistet einen je nach Bedarf unterschiedlichen Beitrag.

Die wachsende Ü beralterung der Bevö lkerung wirft fü r die Ren­tenfinanzierung Probleme auf. Immer weniger Berufstä tige finanzieren mit ihren Beiträ gen die Altersruhegelder einer steigenden Zahl Rentner. Auf 100 Erwerbstä tige kommen heute schon 49 Rentner.

Der Rentenbeginn liegt fü r Mä nner bei 65 Jahren, fü r Frauen bei 62.Von 1992 an kann man ab dem 63. bzw. 60. Lebensjahr Teilrente in Anspruch nehmen. Sie ermö glicht einen gleitenden Ü bergang in den Ruhestand und beträ gt ein Drittel, die Hä lfte oder zwei Drittel der vollen Rente.

Um die Beiträ ge zur Rentenversicherung stabil zu halten, werden

ab dem Jahr 2001 die Altersgrenzen fü r den Bezug von Renten

stufenweise angehoben bis 65 Jahre. Versicherte kö nnen zwar bereits

vom 62. Lebensjahr an in Rente gehen, mü ssen aber dafü r einen

* Abzug bei der Rente in Kauf nehmen.

Die Hö he der monatlichen Rente richtet sich nach der Hö he der im Laufe der aktiven Arbeitszeit geleisteten Beiträ ge. Ein Arbeitnehmer, der mehr verdient und damit hö here Beiträ ge zahlt, erhä lt daher im Alter auch mehr Rente als ein Arbeitnehmer, der weniger Beiträ ge leistet.

Die monatliche Rente wird an die allgemeine Einkommensent­wicklung in der Wirtschaft angepasst. Dadurch hat sich der Abstand zwischen Renten und Arbeitseinkommen in den letzten Jahren verringert. Ab 1992 orientiert sich die Anpassung der Renten am durchschnittlichen Nettoeinkommen der Arbeiter und Angestellten und nicht wie bisher am Bruttoeinkommen. So soll verhindert werden, dass die Renten stä rker steigen als die Nettolö hne. Heute bekommen Rentner fast 65% des durchschnittlichen Nettoverdienstes eines Arbeitnehmers.

Zusä tzlich zu ihrer Rente erhalten viele Arbeiter und Angestellte nach ihrer Pensionierung ein Altersruhegeld von dem Betrieb, bei dem sie die lä ngste Zeit ihres Lebens gearbeitet haben.

Beamte zahlen keine monatlichen Rentenbeiträ ge. Sie erhalten vom Staat am Ende ihrer aktiven Arbeitszeit eine Pension.

Im Zuge der aktuellen Rentenreform wird ab 1. Januar 2002 durch ein sog. Fö rderkonzept, bestehend aus einem System von Zulagenfö rderung und Gewä hrung besonderer steuerlicher Sonderausga­benabzugsmö glichkeiten, die kapital gedeckte Zusatzversorgung gefö rdert. Der Fö rderumfang wird schrittweise in den nä chsten Jahren steigen.


Die Fö rderung kann auch fü r betriebliche Altersversorgung genutzt werden.

 

V. 2 Lesen Sie den folgenden Text und finden Sie heraus:

a) Vorteile der privaten Zusatzvorsorge

b) Wichtige Ziele der Rentenreform

 






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