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II. Lesen. Lesen Sie den Text “Das deutsche Steuerrecht”, übersetzen ins Ukrainische die untergestrichenen Sätze und bestimmen richtige oder falsche






Lesen Sie den Text “Das deutsche Steuerrecht”, ü bersetzen ins Ukrainische die untergestrichenen Sä tze und bestimmen richtige oder falsche Bestä tigungen zum Text mit den Bezeichnungen “R” oder “F”.

Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des ö ffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Das Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt, wä hrend das materielle Steuerrecht, also die konkreten Bestimmungen zur Hö he der Steuerschuld, in zahlreichen Einzelgesetzen verankert ist. Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch die Rechtsnormen gerechnet, die sich mit der Steuerverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit befassen. Ü blicherweise nicht zum eigentlichen Steuerrecht gezä hlt werden hingegen die Vorschriften, die sich mit der Steuergesetzgebung und der Verteilung des Steueraufkommens befassen (Teile des Grundgesetzes und das Zerlegungsgesetz). Dennoch sind diese Rechtnormen fü r das Verstä ndnis des Steuerrechts unerlä sslich.

Das Wort „Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen stiura und bedeutet soviel wie Stü tze, Beihilfe oder auch nur Hilfe. Nach der Legaldefinition in § 3 Abgabenordnung sind Steuern Geldleistungen, die

· nicht eine Gegenleistung fü r eine besondere Leistung darstellen und

· von einem ö ffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (Bund, Land, Gemeinde)

· zur Erzielung von Einnahmen

· allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knü pft.

Zö lle und Abschö pfungen der EU gehö ren ebenfalls zu den Steuern.

Das deutsche Steuerrecht gilt als kompliziert und intransparent, weshalb es von vielen als ungerecht empfunden wird. Zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen erschweren die Rechtsanwendung, ermuntern zu aufwendigen Gestaltungen und erfordern einen hohen Beratungsaufwand.

Das Hauptgesetzwerk im Steuerrecht ist die Abgabenordnung (AO) - als Rahmengesetz regelt sie, welche Behö rden fü r die Erhebung der Steuern zustä ndig sind, wer eine Steuer schuldet oder fü r sie haftet, welche Rechte und Pflichten der Steuerpflichtige und die Finanzbehö rden haben, wie man sich gegen Entscheidungen der Finanzbehö rden zur Wehr setzen kann, wie und unter welchen Voraussetzungen Steuern eingetrieben werden kö nnen und wann Steuerstraftaten vorliegen.

Das materielle Steuerrecht fü r die verschiedenen Steuerarten wird in den Einzelsteuergesetzen (z. B. EStG, UStG, etc) hinsichtlich Steuerpflicht oder Steuervergü nstigung, Bemessungsgrundlagen und Steuersatz geregelt.

Zum allgemeinen Steuerrecht gehö ren die Gesetze, die fü r alle besonderen Einzelsteuergesetze als gleichsam vor die Klammer gezogen gelten, wie etwa:

· Abgabenordnung

· Bewertungsgesetz

· Finanzgerichtsordnung

· Finanzverwaltungsgesetz

Das besondere Steuerrecht setzt sich aus den Einzelsteuergesetzen zusammen, z.B.

· Einkommensteuergesetz

· Kö rperschaftsteuergesetz

· Umsatzsteuergesetz

Steuern kö nnen in vielfachster Weise unterschieden werden, u. a. hinsichtlich

· Steuerträ gerschaft - bei direkten Steuern ist der wirtschaftlich belastete Bü rger der Steuerpflichtige; bei indirekte Steuern fü hrt ein Dritter die Steuer fü r den wirtschaftlich belasteten Bü rger ab

· Steuergesetzgebungshoheit - nur der Bund und die Bundeslä nder sind zur Steuergesetzgebung berechtigt.

· Steuerertragshoheit - hinsichtlich der Frage, wem die Erträ ge zustehen, werden Gemeinschaftsteuern, Bundessteuern, Lä ndersteuern und Gemeindesteuern unterschieden

· Steuergegenstand - es kö nnen der Besitz, der Ertrag, der Umsatz und der Verbrauch besteuert werden

· volkswirtschaftlicher Abgrenzung in Produktions- und Importabgaben, in einkommens- und vermö genswirksame Steuern.

Test:

1. Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des ö ffentlichen Rechts, das die verwaltende und ordnete Tä tigkeit des Staates regelt.

2. Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch die Rechtsnormen gerechnet, die sich mit der Steuerverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit befassen.

3. Dennoch sind diese Rechtnormen fü r das Verstä ndnis des Steuerrechts unerlä sslich.

4. Das Wort „Steuer“ kommt aus dem Altniederdeutschen stiura und bedeutet soviel wie Stutzer, Substanz oder auch nur Suche.

5. Zö lle und Abschö pfungen der EU gehö ren ebenfalls zu den Steuern.

6. Das deutsche Steuerrecht gilt als nicht kompliziert und interresant, weshalb es von vielen als ungerecht empfunden wird.

7. Das Hauptgesetzwerk im Steuerrecht ist die Abgabenordnung (AO).

8. Das materielle Steuerrecht fü r die verschiedenen Steuerarten wird in den Einzelsteuergesetzen (z. B. EStG, UStG, etc) hinsichtlich Steuerpflicht oder Steuervergü nstigung, Bemessungsgrundlagen und Steuersatz geregelt.

9. Das besondere Steuerrecht setzt sich aus den Einzelsteuergesetzen zusammen, z.B. Einkommensteuergesetz, Kö rperschaftsteuergesetz, Umsatzsteuergesetz.

10. Steuern kö nnen in vielfachster Weise ä hnlichtn werden …






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