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Antragsverfahren






Die EORI-Nummer wird auf Antrag kostenlos vom Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll) vergeben.

Der Antrag ist fö rmlich auf dem Formular 0870 (Beteiligte Stammdaten - Adresserfassung und -berichtigung) abzugeben. Er ist rechtsverbindlich zu unterschreiben und mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich oder per Fax dem IWM Zoll zu ü bersenden.

Bei den Seiten 1 (Teil 1, Felder 1 bis 28) und 2 (Teil 2, Felder 29 bis 46) handelt es sich um den eigentlichen Antrag. Die Ausfü llanleitung befindet auf den Seiten 3 und 4 des Formulars.

Bezü glich der beizufü genden Unterlagen sind ebenfalls die Hinweise auf der Rü ckseite des Formulars zu beachten. So ist dem Antrag ein Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung beizufü gen.

Grundsä tzlich dü rfen nur vollstä ndig ausgefü llte Formulare abgegeben werden, sind gewisse Angaben noch nicht bekannt (z.B. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) kann auch der unvollstä ndig ausgefü llte Antrag bearbeitet werden, die fehlenden Informationen sind jedoch nachzureichen.

Sofern die Antragstellung fü r den Beteiligten durch einen Vertreter erfolgt, ist dem Antrag zudem eine Vertretungsvollmacht des Vertretenen beizufü gen oder muss in dem Antrag die Vertretungsvollmacht deutlich gekennzeichnet sein.

Die vollstä ndigen Kontaktdaten des Vertreters sind dem Antrag beizufü gen.

Die Erteilung der EORI-Nummer wird dann dem Vertreter durch das IWM Zoll bekannt gegeben.

Die EORI-Nummer sollte mö glichst rechtzeitig vor der Aufnahme von Tä tigkeiten, die unter das Zollrecht fallen, beantragt werden.

Die EORI-Stammdaten (die den ATLAS-Stammdaten entsprechen) nach Anhang 38 d Zollkodex-Durchfü hrungsverordnung werden an die EU zur dortigen Abfrage durch Behö rden anderer europä ischer Mitgliedstaaten ü bermittelt. Darü ber hinaus wird eine Mö glichkeit geschaffen, im Internet nach der Gü ltigkeit von EORI-Nummern zu recherchieren. Sofern die (zusä tzliche) Zustimmung erteilt wurde, die Daten fü r Dritte zugä nglich zu machen, sind zudem Name und Anschrift zu einem Wirtschaftsbeteiligten einsehbar.
Fü r die Datenü bermittlung an die EU und die Einrichtung der Internet-Recherchemö glichkeit ist es gemä ß Bundesdatenschutzgesetz erforderlich, dass die deutschen Wirtschaftsbeteiligten ihre Zustimmung schriftlich erteilt haben.

Wenn der Wirtschaftsbeteiligte der Ü bermittlung der Daten an die EU nicht zustimmt, kann eine EORI-Nummer nicht vergeben werden.






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