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Die Arbeitswelt






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Bis jetzt haben wir eigentlich immer nur zwei Berufsgruppen voneinander unterschieden, und zwar auf der einen Seite die Arbeitnehmer und auf der anderen Seite die Arbeitgeber. In diesem Lesetext soll zuerst die Arbeitswelt in weitere Subgruppen unterteilt werden, je nachdem ob es sich um Arbeiter, Angestellte, Beamte oder Freiberufler handelt. Anschließ end wird von dem Verhä ltnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern berichtet.

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Zu den Berufen, die als Arbeiterberufe bezeichnet werden, gehö rt zum Beispiel der Beruf des Maurers, der Elektrikerin, des Bauarbeiters und auch des Fließ bandarbeiters. Die Bezahlung der Arbeiter und Arbeiterinnen wird als Lohn bezeichnet. Der Lohn kann monatlich oder wö chentlich ausgezahlt werden. Bei bestimmten Tä tigkeiten gibt es auch einen Stundenlohn, nach dem die arbeitende Person tä glich ausbezahlt wird. Arbeiter und Arbeiterinnen kö nnen entweder fü r Privatpersonen oder eine Firma tä tig sein. Als Altersversorgung bekommen sie nach ihrem altersbedingten Ausscheiden aus dem Betrieb eine Rente.

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Auch die Angestellten sind Arbeitnehmer, gehö ren aber in eine andere Kategorie. In dieser Kategorie findet man zum Beispiel Berufe wie die des Verkä ufers, der Sekretä rin, des Ingenieurs und der Direktorin. Personen in einer Direktorinnenposition werden meistens als leitende Angestellte bezeichnet. Ab und zu hö rt man auch schon mal den englischen Terminus «Manager». Die Bezahlung der Angestellten wird nicht als Lohn, sondern als Gehalt bezeichnet. Der Unterschied liegt aber wirklich hauptsä chlich nur in der Vokabel. Allerdings bekommen sie das Gehalt nur monatlich ausbezahlt. Auch die Angestellten erhalten eine Rente als Altersversicherung und auch ihre Arbeitgeber sind entweder Privatpersonen oder eine Firma.


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Die Beamten und Beamtinnen sind nicht, wie meistens die Mitglieder der vorangegangenen beiden Gruppen, in der Privatwirtschaft, sondern beim Staat beschä ftigt. Der Dienst beim Staat — Staatsdienst oder Ö ffentlicher Dienst genannt — findet auf verschiedenen Ebenen statt: Arbeitgeber kann der Bund, das Land, der Kreis und auch die Kommune (^Gemeinde) sein. Typisch fü r den Ö ffentlichen Dienst sind zum Beispiel folgende Berufe: die Polizistin, der Offizier, der Lehrer, die Professorin, der Post- und Bahnbeamte und die Richterin. Auch die Beamten und Beamtinnen bekommen ein monatlich ausgezahltes Gehalt. Die Altersversorgung nennt sich im Staatsdienst allerdings Pension.

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Der ö ffentliche Dienst beschä ftigt aber auch viele Arbeitnehmer: Angestellte, die ü berwiegend geistige Arbeit leisten, und Arbeiter, die vor allem manuellkö rperlich tä tig sind. Die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern (ö ffentlichen Ä mtern) und Arbeitnehmern werden durch individuelle Arbeitsverträ ge, aber im Wesentlichen durch Tarifverträ ge (s. weiter) bestimmt. Im Unterschied zu den Beamten haben die Angestellten und Arbeiter des ö ffentlichen Dienstes z.B. das Recht zu streicken, um bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen.

 

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Diese Gruppe gehö rt nicht zu den Arbeitnehmern. Die Freiberufler werden auch hä ufig als Selbststä ndige bezeichnet, weil sie selbststä ndig in der freien Wirtschaft tä tig sind. Sie arbeiten entweder allein fü r sich, oder sie stellen weitere Personen ein. Dann werden sie zu Arbeitgebern. In dieser Kategorie befinden sich zum Beispiel Ä rztinnen, Juristen, Landwirte und Unternehmerinnen. Ihr Einkommen wird als Honorar (Ä rzte, Juristinnen) oder Gewinn bezeichnet. Fü r ihre Altersversorgung mü ssen sie selbst sorgen.

 

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In den letzten Jahrzehnten hat sich die Struktur der Arbeitswelt stark gewandelt. Unsere moderne Industriegesellschaft benö tigt immer mehr Arbeitskrä fte in den Servicebereichen, in der Forschung und auf den Gebieten der Informationsvermittlung. Auf der anderen Seite ist die Zahl der Erwerbstä tigen im primä ren (Landwirtschaft) und sekundä ren (Industrie) Bereich rü cklä ufig. Am stä rksten von einer


Rezession sind das Baugewerbe und die Landwirtschaft betroffen, wä hrend der grö ß te Zulauf an Arbeitskrä ften auf die Gebiete der Werbung, Beratung, Medien, Kunst und Unterhaltung entfä llt. Die Dienstleistungen (tertiä rer Bereich) sind ohne Zweifel der Trend der Zukunft. In dieser Zukunft einer gewandelten Arbeitswelt werden die Vertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer nä mlich die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbä nde, eine genauso wichtige Rolle spielen wie in der Vergangenheit.

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Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in Deutschland der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gegrü ndet. Der DGB ist eine Dachorganisation, die zur Zeit 16 Einzelgewerkschaften umfasst. Als Dachorganisation reprä sentiert er hauptsä chlich die allgemeinen politischen Positionen der Einzelgewerkschaften. Diese funktionieren nach dem sog. Industrieverbandsprinzip; d.h. ihre Mitglieder sind nach Branchen (z.B. Metallindustrie, Einzelhandel etc.) und nicht nach Berufsgruppen organisiert.

Neben dem DGB gibt es noch einige weitere Arbeitnehmerverbä nde: die Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG), der Deutsche Beamtenbund (DBB) und der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB).

 

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Die Dachorganisation ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbä nde (BDA). Auch sie vertritt die Interessen der Einzelverbä nde in allgemein politischer Hinsicht. Die Arbeitgeberver­bä nde sind ebenfalls nach Branchen organisiert.

Arbeitgeberverbä nde und Gewerkschaften setzen sich regelmä ß ig zusammen, um sog. Tarifverträ ge auszuhandeln. Die Tariß 'erträ ge legen die Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen auf eine bestimmte Zeit verbindlich fest. Man unterscheidet zwei Typen: da gibt es einmal die einfachen Tarifverträ ge, die normalerweise die Hö he der Bezahlung regeln (Lohn- oder Gehaltstarif). Ihre Geltungsdauer bzw. Laufzeit beträ gt meistens ein Jahr. Zum anderen werden Regelungen allgemeinerer Art (z.B. Regelung der Arbeitsbedingungen, Regelung der Arbeitszeit, der Urlaubszeit usw.) in sog. Mantel- oder Rahmentarifverträ gen festgelegt. Diese behalten ihre Gü ltigkeit oft fü r zwei bis sechs Jahre.







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