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Entstehung und Entwicklung des Цko-Audit-Verfahrens






Vielfach wird angenommen, daЯ die EG mit der Entwicklung der sogenannten Цko-Audit -Verordnung1 das Umwelt– Audit erst geschaffen hat. Doch schon lange bevor hatte sich das Umwelt-Audit als gut funktionierendes Instrument im betrieblichen Umweltschutz erwiesen– in den USA, wie auch im europдischen Raum.

Die Voraussetzungen dafьr waren allgemeine Umorientierung in der Denk– und Handlungsweise der Menschen in Bezug auf anthropogen verursachten Umweltverдnderungen2. Ein weiterer Ausdruck des sich дndernden UmweltbewuЯtseins in den USA war die sprunghafte Zunahme von Gesetzbeschlussen im Bereich des Umweltschutzes. Dadurch und auf Druck der Цffentlichkeit wurde es fьr Unternehmen der Industrie notwendig, sich mit Umweltschutz auf einer betrieblichen Ebene zu beschдftigen. So wurde nach MaЯnahmen gesucht, die nicht nur den Unternehmen ein positives Image verleihen, sondern, vor allem vor gesetzlichen VerstцЯen im Umweltbereich schьtzen sollten. So wurde bei einigen Unternehmen die Durchfьhrung einer Schwachstellenanalyse im Umweltbereich vorgenommen– das sogenannte Umwelt-Audit.

Das Ziel eines solchen Umwelt-Audit ist die Bereitstellung von Informationen ьber die Einhaltung gesetzlicher und betrieblicher Bestimmungen im Umweltschutz fьr das oberste Management. Die externe Beratung sorgt fьr die Verifizierung der ermittelten Daten. Die Verantwortlichen des Umweltmanagement leiten aus den bereitgestellten Informationen Schlьsse ьber das Umweltverhalten im Unternehmen ab.

Mit dieser Darstellung ist die klassische und ursprьngliche Form des Umwelt– Audit, wie es in den siebziger Jahren in der US-amerikanischen Industrie entwickelt wurde, beschrieben: das sogenannte compliance auditing im Rahmen eines internen Audits, das prьft, ob alle umweltrelevante gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Dazu kommen spдter das enviromental management system audit, welches betriebliche Umweltmanagementsysteme auf ihre Funktionsfдhigkeit hin untersucht und schlieЯlich das performance audit, das prьft, ob betriebliche Leistungswerte und Zielvorgaben eingehalten werden.

So zum Beispiel fьhrte 1972 General Motors ein Umwelt-Audit– Programm, das sicherstellen sollte, daЯ Umweltprobleme in den einzelnen Niederlassungen richtig erfaЯt werden und daЯ ьber sie an die Geschдftsfьhrung korrekt berichtet wird.3

Das in den USA entstandene Instrument ist in Europa nicht unverдndert ьbernommen worden. Im Gegensatz zu den USA sind Umwelt– Audits in Europa nicht vorrangig auf ein compliance audit ausgerichtet, sondern umfassen auch die Bereiche system und performance audit und gliedern sich somit ein in eine mehr einheitlichen Idee eines betrieblichen Umweltschutzes4.

Auch auf das Ebene der EG wurde auf das neu entstandene UmweltbewuЯtsein reagiert indem die Anzahl der Gesetzbeschlьsse verabschiedet wurde. Mit dem 1992 vorgelegten umweltpolitischen Aktionsprogramm «fьr eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung» zielte sich die EU darauf, neue Instrumente fьr die Umweltschutz zu finden. Viele der bestehenden Instrumente seien unzureichend mit den zusдtzlichen Belastungen fertig zu werden, die wegen der Ausweitung der Wirtschaftstдtigkeit nach Vollendung des Binnenmarktes sowie durch die Verдnderungen, die derzeit in Mittel– und Osteuropa stattfinden. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes ist Produktions– und Dienstleistungssektor, der den ganzheitlichen Ansatz des Betrieblichen Umweltschutzes in den Vordergrund stellt, darunter auch Цko-Auditing /Leicht-Eckardt, 1996/.

Das heutige Umwelt– Auditing– Verfahren in den europдischen Lдnder wird nach der Umwelt-Audit-Verordnung der Europдischen Gemeinschaft geregelt, die offiziell als «Verordnung Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 ьber die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem fьr das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprьfung» bekannt ist. Die Umwelt-Audit-Verordnung steht unter der Leitidee des «sustainable development» und greift die Eigenverantwortung der Unternehmen fьr den Umweltschutz auf. Ziel der Verordnung ist die Fцrderung der Eigenverantwortung von Unternehmen und Aufbau eines Systems zur Bewertung und kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes /vgl. Dyllick, 1995/.






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